„Aussen Wirtschaft“: Mit KDM Risikoprofile erstellen

„Eine Prüfung der Risiken im Zusammenhang mit Geschäftspartnern ist wichtig. Wer sie vernachlässigt, riskiert Strafen.“ Das schreibt das Magazin „Aussen Wirtschaft“ unter der Überschrift „Sauber geprüft“. Es geht um Due-Diligence, eine Kontrolle mit – wörtlich – „gebotener Sorgfalt“. Ob Börsengang, Immobilienkauf, Firmenübernahme oder die Einstellung eines Geschäftsführers, die Prüfung fällt an, in verschiedenen Arten und zu unterschiedlichen Anlässen. Und hier kommt KDM ins Spiel.

Auszug aus dem Bericht im Magazin „Aussen-Wirtschaft“

Für den Check von Personen und Firmen werden IT-basierte Compliance-Lösungen angeboten. Datenbanken liefern Geschäftsberichte, Bonitätsinformationen und Risikoprofile, auch Hinweise auf Wettbewerbsrechtsverstöße, Sanktionslisten oder Persönliches aus dem Internet. Aber was ist mit Hintergrundinformationen? „Quellen wie Datenbanken garantieren keine 100-prozentige Zuverlässigkeit“, sagt Klaus-Dieter Matschke, Geschäftsführer der Frankfurter KDM Sicherheitsconsulting. Details, die aus dem Internet stammen oder von Prüfungsgesellschaften zusammengetragen worden sind und die in der Regel durch Fragenkataloge ermittelt wurden, müssen nicht wahr sein. Genau darin liegt die Gefahr für Compliance-Beauftragte und Exportverantwortliche. 

Neben klassischen Bereichen wie der Begutachtung der Wirtschaftslage, Marktstellung, Umweltbelastung und Rechtsfragen werden aber diese Informationen immer wichtiger. Welchen Hintergrund hat die zu überprüfende Person? Ist das Umfeld der Firma politisch beeinflusst? Gibt es ein Reputationsrisiko für mein Unternehmen? Gibt es valide Referenzen? Oder ist der Geschäftspartner mit bedenklichen Geschäftspraktiken aufgefallen? 

„Wer etwas zu verheimlichen hat, der wird darüber keine Auskunft geben“, so Matschke. Ob ein Geschäftspartner auf der Blacklist geführt werde oder ob Kontakte zu kriminellen Organisationen und korrupten Politikern existierten, erfahre man nicht unbedingt aus einer Datenbank. Genauso könnten Falschmeldungen aus der Presse irreführend sein. 

Aussen-Wirtschaft, Ausgabe 02/2015